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Sie haben es sicherlich mitbekommen: Wir befinden uns in einer langen und tiefreichenden Energie-Krise. Bisherige Gasexporteure aus Russland liefern nicht mehr. Als Folge klettern seit mehr als einem Jahr die Einkaufspreise und mit noch weiterer wachsender Dynamik in den vergangenen Monaten.

Die Bundesregierung hat, um die Versorgung im Falle eines kompletten Ausbleibens von Gaslieferungen zumindest eine gewisse Zeit zu gewährleisten, die Fülle der Gasspeicher angeordnet. Die festgelegten Quoten wurden erst kürzlich nochmals erhöht. Parallel wurden gesetzliche Maßnahmen initiiert, um die in Schieflage geratenen deutschen Gas-Importeure durch Ihre viel teuren Ersatzlieferungen zu stützen. Dies ist nötig, damit der Gasmarkt in Deutschland weiterhin funktioniert. In den letzten Wochen hat sich die Lage an den Energiemärkten nochmals dramatisch verschärft. Vor allem erheblich geringere Gasexporte nach Deutschland treiben den Börseneinkaufspreis enorm in die Höhe und verursachen erhebliche Verwerfungen an den Gasmärkten. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, zum 01. Oktober 2022 eine neue Umlage einzuführen. Sie fragen sich bestimmt -auf welcher gesetzlichen Grundlage handelt der Bund? Entscheidend ist der neue Paragraf 26 im Energiesicherungsgesetz (ENSIG). Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von Gas werden auf alle Lieferanten und schließlich Gaskunden verteilt. Die Umlage ist für alle Lieferanten gleich hoch. Sie ist befristet und endet am 1. April 2024.

220815 Fragen und Antworten zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung (bmwk.de)