Stromkennzeichnung

Gemäß Energiewirtschaftsgesetzes ist jedes Stromversorgungsunternehmen in Deutschland verpflichtet, seinen Kunden entsprechende Informationen über den verteilten Strom zu geben. Der im Netzgebiet Ludwigslust gelieferte Strom enthält im Vergleich zu Deutschland folgende Energieträger, die sich entsprechend auf die Umwelt auswirken.

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis 2022 gültig ab 01.11.2023

Gesamtenergieträgermix¹
Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH
Energieträger Erzeugungsanteil in %
Kernkraft 0,0%
Kohle 0,0%
Erdgas 0,0%
sonstige fossile Energieträger 0,0%
Erneuerbare Energien (finanziert aus der EEG-Umlage) 0,0%
Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die EEG-Umlage 100,0%
Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage 0,0%
Erneuerbare Energien aus der Region, finanziert aus der EEG-Umlage 0,0%
Umweltauswirkungen Energieträgermix
CO2 - Emissionen 0 g/kWh
Radioaktive Abfälle 0,0000 g/kWh
¹ Daten der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH
Energieträgermix LEWITZENERGIE²
Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH
Energieträger Erzeugungsanteil in %
Kernkraft 0,0%
Kohle 0,0%
Erdgas 0,0%
sonstige fossile Energieträger 0,0%
Erneuerbare Energien (finanziert aus der EEG-Umlage) 7,0%
Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die EEG-Umlage 93,0%
Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage 0,0%
Erneuerbare Energien aus der Region, finanziert aus der EEG-Umlage 0,0%
Umweltauswirkungen Energieträgermix
CO2 - Emissionen 0 g/kWh
Radioaktive Abfälle 0,0000 g/kWh
² gilt für die Produkte der LEWITZENERGIE
Zum Vergleich:
Stromerzeugung in Deutschland³
Energieträger Erzeugungsanteil in %
Kernkraft 6,3
Kohle 30,3
Erdgas 11,6
sonstige fossile Energieträger 0,6
Erneuerbare Energien (finanziert aus der EEG-Umlage) 39,2%
Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die EEG-Umlage 12,0
Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage 0,0%
Erneuerbare Energien aus der Region, finanziert aus der EEG-Umlage 0,0%
Umweltauswirkungen Energieträgermix
CO2 - Emissionen 350 g/kWh
Radioaktive Abfälle 0,0003 g/kWh
³ BDEW, Datenerhebung 2022 (Stand: 12.08.2023)

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis 2022 gültig ab 01.11.2023

Kernkraft
Kernenergie ist der durch Kernreaktion freigesetzte Anteil der Kernbindungsenergie. Sie ist eine Form der Primärenergie, die in Primärenergieträgern wie z. B. Uran gespeichert ist. Die Stromerzeugung aus Uran geschieht durch Kernspaltung. Die dabei frei gesetzte Wärme wird zur Dampferzeugung genutzt, die wiederum über eine Dampfturbine mit angeschlossenem Generator geleitet wird. Bei der Kernspaltung fällt radioaktiver Abfall an.

Fossile und sonstige Energieträger
Beispiele sind Erdöl, Erdgas, Braunkohle, Steinkohle und nicht biologisch abbaubare Bestandteile des Abfalls.

Erneuerbare Energieträger
Beispiele sind Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft sowie Energie aus Biomasse oder Biogas.

Radioaktiver Abfall
Radioaktiver Abfall entsteht bei der Stromerzeugung aus Kernkraft: Durch die Kernspaltung des Urans entstehen radioaktive Spaltprodukte und Transuranelemente. Als Bewertungsmaßstab für die radioaktiven Abfälle werden die abgebrannten, entladenen Brennelemente in der Berichtsperiode herangezogen. Zwar haben die Kernkraftwerke eine unterschiedliche Brennstoffausnutzung („Abbrand“); diese liegt jedoch in einer nicht allzu großen Bandbreite. Für Deutschland wird auf einen oberen Wert von 0,0027g/kWh abgestellt.

Kohlendioxid (CO²)-Emissionen
CO² ensteht bei der Umwandlung von Kohlenwasserstoffverbindungen in Wasser unter Freisetzung von Wärme, so z. B. bei der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas. CO²-Emissionen werden heute als Hauptursache für die zunehmende globale Klimaerwärmung angesehen.