Wissenswertes über Stromversorgung

Was bedeutet Grundversorgung? Welche Verträge gibt es und warum? Wir erklären Ihnen, was für Sie in unserem Versorgungsgebiet gilt und erklären die entsprechenden Konditionen.

Die Grundversorgung ist der Stromtarif, in den Stromkunden automatisch eingestuft werden, wenn sie nicht aktiv den Anbieter wechseln. Auch wer umzieht, bezieht in der neuen Wohnung seinen Strom zunächst aus der Grundversorgung, bis er sich einen neuen Anbieter sucht.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden. Dieser legt alle 3 Jahre den Grundversorger in seinem Netzgebiet fest. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf diese Grundversorgung.

Gesetzliche Grundlage sind § 36 EnWG sowie die Strom GVV und die GasGVV der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH.

Energiekunden, deren Versorger die Stromlieferung einstellt (z.B. durch Firmeninsolvenz wie Flexstrom oder Teldafax) kommen automatisch in einen Grundversorgungstarif, der Ersatzversorgung genannt wird. Diese bleibt bis zur Anmeldung bei einem anderen Stromanbieter oder Stromtarif bestehen.

Sondertarife werden von den Stadtwerken Ludwigslust-Grabow in verschiedenen Varianten angeboten. Diese Tarife richten sich nach den Verbräuchen und der Vertragsabwicklung und Abrechnungskommunikation. Diese Tarife sind auf die Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten und berücksichtigen die Gegebenheiten des jeweiligen Netzgebietes und deren Netzbetreiber. Sie sind meist günstiger als eine Grund- oder Ersatzversorgung.

Der Sondertarif Heizstrom Lokal richtet sich an Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke, die für die elektrische Heizung Elektroenergie verwenden. Voraussetzung für die Belieferung mit Wärmepumpen-Strom ist ein zusätzlicher Stromzähler mit einem Schaltgerät. Für Elektro-Wärmepumpenanlagen gelten folgende Unterbrechungszeiten:
Täglich von 8 Uhr bis 10 Uhr und von 18 Uhr bis 20 Uhr.

Die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow geben eine Preisgarantie für ein Geschäftsjahr. Er gilt jeweils vom 1.1. bis zum 31.12. des Kalenderjahres. Eventuell nötige Preisanpassungen werden rechtzeitig vor diesem Stichtag bekanntgegeben und erklärt.

Der Netzbetreiber ist in seinem Netzgebiet für den Anschluss der Verbrauchsstellen an das Strom- und Gasnetz zuständig. Auch nach einem Versorgerwechsel ist er für die Wartung und im Falle von Störungen zuständig. Die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow versorgen Kunden im eigenen Stromnetz und Versorgungsnetzen anderer Anbieter. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen wir dabei Stromvertrieb und Stromnetzbetrieb unterscheiden. Die Leistungen der Stadtwerke als Netzbetreiber finden Sie hier.

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