Fragen und Antworten

Manche Fragen können wir bestimmt schon im Vorfeld beantworten. Klicken Sie auf die Frage und die Antwort wird Ihnen angezeigt.

Informationen zu den Energiepreisen finden Sie hier:

FAQ-ASEW

Entlastungspaket – Energie

Ja, es besteht die Durchleitungspflicht. Damit wird die Pflicht der Netzbetreiber bezeichnet, dritten den Zugang zum Stromnetz zu gewähren. Die Bedingungen rund um die Durchleitungspflicht sind in § 6 EnWg und §19 GWB niedergeschrieben. Für die Durchleitung wird ein Entgelt erhoben, um die Kosten für Netzaufbau, Erhaltung, Pflege, Reparatur, Erneuerung und Umspannungen zu decken. Deshalb variieren die Tarife für verschiedene Netzbetreiber.

Kontrollieren Sie bei Stromausfall als erstes die Sicherungen und Schutzschalter Ihrer Wohnung. Wenn Sie keinen Fehler in Ihrer Anlage feststellen können, benachrichtigen Sie bei längerem Stromausfall unseren Entstörungsdienst. Wir arbeiten stets an der unterbrechungsfreien Stromversorgung und beheben lokale Ausfälle so schnell wie möglich.

Bei festgestellten Beschädigungen an der Elektroinstallation informieren Sie unseren Bereitschaftsdienst und befolgen Sie die Hinweise auf der Seite.

Wir betreiben Kundencenter in Ludwigslust und Grabow. Im Wasserturmweg 9 in 19288 Ludwigslust finden Sie auch die Firmenzentrale, den Netzbetrieb und viele freie Parkplätze.

In 19300 Grabow finden Sie unsere Beratungsstelle in der Wachtstraße 1, direkt an der Eldebrücke. Parken können Sie in der angrenzenden Marktstraße. (Frage: Sind die kostenpflichtig?)

Sollten Sie Fragen haben, die nur im persönlichen Gespräch geklärt werden können, stehen Ihnen unsere Kundencenter zu den Öffnungszeiten offen. Diese finden Sie in der Service-Spalte.

Eine Orientierungshilfe geben diese Links zu Google Maps (öffnen in einem neuen Fenster):

Kundencenter Ludwigslust     Kundencenter Grabow

Die Einzugsermächtigung erteilen Sie uns im Online-Portal oder im Formular bei der Tarifanmeldung. Alternativ können Sie Ihre Rechnungen auch per Überweisung begleichen. Am besten per Dauerauftrag.

Bankverbindung (Strom):
Deutsche Kreditbank AG Schwerin
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE30 1203 0000 0018 0968 83
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48SLG0000047624

Bankverbindung (Gas):
Deutsche Kreditbank AG Schwerin
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE92 1203 0000 0018 0968 34
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48SLG00000476248

Bankverbindung (Wasser):
Deutsche Kreditbank AG Schwerin
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE42 1203 0000 0018 0969 58
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48SLG00000476248

Sie haben uns (noch) keine SEPA-Lastschriftmandat erteilt und möchten Ihre Zahlungen an uns direkt per Überweisung vornehmen? An dieser Stelle zeigen wir Ihnen, worauf es beim Ausfüllen ankommt und welche Daten und Informationen für eine korrekte und schnelle Verbuchung des Überweisungsbetrages wichtig sind.

Diese Informationen gelten gleichermaßen für von Ihnen ausgefüllte Überweisungsformulare, die Sie bei Ihrer Bank einreichen wie auch für Online-Überweisungen. Auch wenn Sie bei Ihrer Bank Bareinzahlungen vornehmen, sind die gleichen Informationen notwendig:

  1. Bankverbindung: Bitte verwenden Sie die entsprechende IBAN-Nummer bei der Deutschen Kreditbank AG Schwerin, BIC BYLADEM1001.
    IBAN: DE30 1203 0000 0018 0968 83  (für Strom)
    IBAN: DE92 1203 0000 0018 0968 34  (für Gas)
    IBAN: DE42 1203 0000 0018 0969 58  (für Wasser)
  2. Ihre Vertragskontonummer: Sie finden diese Angabe in der Regel rechts oben in der Betreffspalte Ihrer Verbrauchsabrechnung oder verschiedener sonstiger Schreiben der Stadtwerke.
  3. Betrag: Bitte überweisen Sie jeweils den Betrag, den wir Ihnen mitgeteilt haben. Falls Betragsänderungen, wie z. B. Abschlagssenkungen oder -erhöhungen notwendig werden, bitten wir Sie, diese vorab mit unserem Kundenservice zu besprechen. Sie vermeiden dadurch Rückfragen oder gar Mahnungen.
  4. Zahlung bis: Hier tragen Sie bitte das Fälligkeitsdatum ein, damit wir wissen, für welchen Zeitraum Sie diesen Betrag vorgesehen haben.
  5. Verbrauchsstelle: Diese Angabe ist nicht unbedingt notwendig, erleichtert uns aber im Zweifelsfall die Zuordnung Ihrer Zahlung.

Die Zählerstände werden einmal im Jahr (meist zum Jahresende) erfasst. Das geschieht durch Ablesung durch Sie oder beauftragte Ablesungsunternehmen. Sie bekommen eine Nachricht und können Ihren Zählerstand bequem im Online-Kundencenter eintragen. Wie Sie Ihre Zähler richtig ablesen, zeigen wir Ihnen hier.