Veränderungen ab 01.01.2024

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

viel ist in den letzten sechs Wochen wieder passiert. Unserer Bundesregierung ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes das Geld ausgegangen. Dies wirkt sich wie folgt auf die Energiepreise aus:

Netznutzungsentgelte Strom steigen um 5,9 Prozent

Arbeitspreis 2024 (Stand: 15.10.2023):           9,21 ct/kWh (vorläufig)

Arbeitspreis 2024 (Stand: 22.12.2023):           9,35 ct/kWh (endgültig)

Erhöhung:                   0,14 ct/kWh

Das ist die Folge durch den Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Zuschusses des Bundes in Höhe von 5,5 Mrd. € an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

Da die ÜNB-Netzentgelte einen wesentlichen Effekt auf die Höhe etwaiger entgangener Erlöse gemäß § 19 StromNEV haben und damit schlussendlich eine Finanzierungslücke im Belastungsausgleich der am 25.10.23 für das Jahr 2024 berechneten § 19 StromNEV–Umlage verursachen, wurde die Umlage gemäß § 19 StromNEV für das Jahr 2024 am 22.12.2023 angepasst.

Umlage gemäß § 19 StromNEV

Umlage 2024 am 25.10.2023            0,403 ct/kWh

Umlage 2024 am 22.12.2023            0,656 ct/kWh

Erhöhung:                                           0,253 ct/kWh

WICHTIG FÜR SIE!

Ihre Endverbraucherpreise ändern sich dadurch aber nicht automatisch. Wir, als Ihr Partner an Ihrer Seite, versuchen diese Kostensteigerung bei den Beschaffungs- als auch internen Vertriebskosten vorerst zu kompensieren.

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